2021 – Neue Rahmenbedingungen, Gesetze und Vorhaben

2020 war in jeder Hinsicht ein besonderes Jahr, auch für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Das lag natürlich an der Corona-Pandemie, die die gesamte Wirtschaft und das gesellschaftliche Zusammenleben fest im Griff hatte und noch immer hat.
Aber was erwartet die Immobilienwirtschaft alles in 2021?

Neuregelung der Maklerprovision

Die für Makler wohl weitgehendste Änderung und Herausforderung bringt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Die bisherige Praxis, wonach sich der Makler zwar vom Verkäufer beauftragen sich aber vom Käufer bezahlen lässt, gehört seit dem 23.Dezember 2020 der Vergangenheit an. Seitdem muss grundsätzlich stets eine Innenprovision vereinbart werden, um mit dem Käufer eine Provision vereinbaren zu können, wobei diese deckungsgleich mit der des Verkäufers sein muss.

Umwandlungen noch weiter erschweren

Anfang 2021 beginnt das parlamentarische Verfahren zu dem Anfang November 2020 von der Bundesregierung beschlossenen Baulandmobilisierungsgesetz. Dies sieht unter anderem vor, dass Aufteilungen in Eigentumswohnungen unter den Vorbehalt der Genehmigung erstellt werden sollen. Bisher ist dies nur in bestimmten Erhaltungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches der Fall. Nach de Gesetzentwurf soll dieser Genehmigungsvorbehalt befristet für fünf Jahre in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gelten. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesländer von der Ermächtigungsgrundlage in den Gebieten Gebrauch machen werden in denen bereits die Mietpreisbremse und/oder Kappungsgrenzenverordnung gelten.
Ob die Regelung wirklich kommt, ist noch nicht sicher, da zahlreiche Abgeordnete aus der Unionsfraktion Widerstand angekündigt haben. Die Gründe, weshalb die CDU und CSU als Parteien der Eigentümer und Häuslebauer dagegen sein müssen liegen auf der Hand. So nutzt das Gesetz nur denjenigen, die bereits eine Eigentumswohnung haben. Denn die Preise werden aufgrund der höheren Nachfrage steigen. Derjenige, der Eigentum erwerben will, entweder als Selbstnutzer oder als Vermieter, muss auf den teuren Neubau ausweichen. Der Mieter wird hingegen nicht weiter geschützt, da dieser von einer Kündigungsschutzbeschränkung und einem Vorkaufsrecht bereits ausreichend vor dem Verlust seiner Wohnung geschützt ist.

TKG-Novelle und Änderung der Betriebskostenverordnung geplant

Mit einer umfassenden Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) will die Bundesregierung die Weichen stellen für ein Recht auf schnelles Internet. In diesem Zusammenhang gibt es Bestrebungen, die Umlagefähigkeit von Breitbandanschlüssen auf den Mieter zu streichen. Damit wäre die Umlagefähigkeit der Kosten eines Sammelinkassos nicht mehr möglich. Eine Umstellung auf Einzelinkasso würde durch eine erhebliche Kostensteigerung zum Nachteil der Mieter und Selbstnutzer ausgehen.

EED-Richtlinie über Einbaupflicht fernablesbarer Verbrauchszähler

Gemäß Energieeffizienzrichtlinie (EED,seit 25.10.2020) müssen neu installierte Verbrauchszähler fernauslesbar sein, die Verbrauchsinformationen werden ab 2022 monatlich verpflichtend.
Bis 2027 müssen alle Zähler fernauslesbar sein. Die Kosten für diese Smart Meter und die Verbrauchsinformationen werden die Betriebskosten erhöhen.

Mindestlohn steigt in vier Stufen

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2021 in vier Stufen von 9,50 EUR/h über 9,60 EUR/h (Juli 2021), 9,82 EUR/h (Januar 2022) auf 10,45 EUR/h ab Juli 2022, somit in zwei Jahren um 11,76 %. Diese Mindestlohnanpassung wird die Dienstleistungen verteuern und zu höheren Betriebskosten für Mieter und Selbstnutzer führen. Ebenso werden sich die Handwerkerkosten erhöhen für Instandhaltung- und Neubaumaßnahmen.

Erstellung von Energieausweisen

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1.November 2020 in Kraft getreten. Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden , die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Bei einer Sanierung oder einem Hausverkauf wird eine kostenlose Energieberatung verpflichtend. Makler sind jetzt auch gesetzlich verpflichtet zu den Energieausweisangaben in Inseraten und zur Vorlage von Energieausweisen bei der Vermietung und dem Verkauf.

Baukindergeld wird verlängert

Gute Nachricht für Familien: Das Baukindergeld, das eigentlich 2020 auslaufen sollte, wird verlängert. Noch bis Ende März 2021 können Eltern, die ein Eigenheim kaufen wollen, den Zuschuss bei der KfW-Bank beantragen. Pro Kind unter 18 Jahren werden jährlich 1.200 Euro vom Staat gezahlt. Das geht zehn Jahre lang – allerdings nur solange, bis das Kind volljährig ist. Der notariell geschlossene Kaufvertrag muss bis Ende März 2021 vorliegen. Um das Baukindergeld zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen für eine Familie mit einem Kind 90.000 Euro im Jahr nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro.

Die Mehrwertsteuer steigt wieder

Mit dem Jahreswechsel ist die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer ausgelaufen. Seit dem 1. Januar beträgt der allgemeine Satz wieder 19 Prozent. Beim Hauskauf betrifft das die Maklergebühren oder Handwerkerkosten bei möglichen Renovierungsarbeiten.

Höhere Wohnungsbauprämie

Falls du noch in der Sparphase für den Immobilienkauf bist, gibt es auch eine gute Nachricht: Ab 2021 ändert sich die Jahreseinkommensgrenze für die staatliche Wohnungsbauprämie zur Förderung von Bausparverträgen. Sie liegt dann bei 70.000 Euro für Verheiratete bzw. bei 35.000 Euro für Alleinstehende. Damit bekommen wesentlich mehr Menschen eine staatliche Förderung und können sich ein Eigenheim leisten.

  30. Dezember 2020
  von: iws.immobilien
  Kategorie: Allgemein