Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler auf einheitlich sechs Jahren festgelegt

Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung ist beschlossen.

Warmwasser- und Wärmezähler hatten bislang eine Eichfrist von fünf Jahren, Kaltwasserzähler von sechs Jahren. Die unterschiedlichen Eichfristen führten dazu, dass die Zählermietverträge oft nicht gleichzeitig enden.
Die Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler werden einheitlich auf sechs Jahre festgelegt.

  17. Oktober 2021
  von: iws.immobilien
  Kategorie: Allgemein ·Vermietung