Die wichtigsten Nebenkosten bei einem Immobilienkauf

Notarkosten

Ohne den Notar geht beim Immobilienkauf nichts. In Deutschland schreibt das Gesetz vor, dass Kaufverträge für Wohnungen, Häuser und Grundstücke notariell beglaubigt werden müssen. Der Notar kümmert sich auch um die Bestellung der Grundschuld und die Eintragung ins Grundbuch.
Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) schreibt die Höhe der Notargebühren fest. Sie bemisst sich an der Summe des Immobilienpreises und der Grundschuld, also der aufgenommenen Darlehenssumme. In der Regel können Sie etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises für die Beurkundung kalkulieren. Dabei ist die Beratungsleistung des Notars inklusive.

Grundbuch

Sie sind erst dann rechtmäßiger Besitzer einer Immobilie oder eines Grundstücks, wenn Sie im Grundbuch stehen. Dort werden auch die Grundpfandrechte Ihres Kreditgebers vermerkt. Um die Eintragung kümmert sich der Notar. Dennoch bittet Sie auch das Grundbuchamt zur Kasse. Die Gebühr beträgt etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises.

Grunderwerbsteuer

Ist der Kaufvertrag unter Dach und Fach, lässt auch die Rechnung des Finanzamts nicht lange auf sich warten. Sobald ein bebautes oder unbebautes Grundstück den Besitzer wechselt, wird Grunderwerbsteuer fällig, die mit mehreren Tausend Euro die Kaufnebenkosten noch einmal ordentlich in die Höhe treibt. Der Steuersatz unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.

Finanzierungskosten

Wenn Sie für den Hauskauf einen Kredit aufnehmen müssen, kommen Finanzierungskosten – allen voran die Zinsen – zu den Nebenkosten hinzu. Abschluss- und Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen und andere Kosten rund um die Baufinanzierung werden leicht unterschätzt.
Tipp: Vergleichen Sie den Effektivzins, wenn Sie verschiedene Kreditangebote einholen. Darin ist ein Großteil der Finanzierungskosten, die von der Bank erhoben werden, bereits enthalten.

Gutachter

Bei einer so großen Anschaffung wie einer Immobilie, kauft man die Katze nicht im Sack. Unabhängige Gutachter für Bestandsimmobilien oder Bausachverständige für den Hausbau schätzen den tatsächlichen Immobilienwert ein, entdecken Mängel, die Laien oft verborgen bleiben, und haben ein prüfendes Auge auf den Hausbau. Diese Kaufnebenkosten können bis zu einem Prozent der Gesamtsumme betragen.

Maklerprovision

Die meisten Wohnungen und Häuser werden von einem Makler vermittelt. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt auch hier eine abgeschwächte Form des Bestellerprinzips: Wer ihn beauftragt, muss mindestens 50 Prozent der Maklergebühren übernehmen. In vielen Bundesländer mussten bisher Käufer die Provision alleine stemmen, was die Nebenkosten für den Hauskauf deutlich erhöht hat.
Insgesamt beträgt die Maklerprovision etwa 3 bis 5 Prozent der Kaufsumme einer Immobilie oder des Grundstücks. Dabei handelt es sich um Richtwerte der Maklerverbände, verpflichtend ist diese Gebührenordnung nicht. Käufer und Verkäufer können mit dem Makler individuell verhandeln. Die Maklercourtage wird nach Abschluss des Kaufvertrags fällig.

Nebenkosten beim Immobilienkauf in Höhe bzw. Anteil am Kaufpreis

Notarkosten
ca. 1,5 Prozent

Grundbuchkosten
ca. 0,5 Prozent

Grunderwerbsteuer
5,0 Prozent

Finanzierungskosten
je nach Zinssatz

Kosten für Gutachter
ca. 1 Prozent

Maklerprovision
ca. 4-5 Prozent

Welche Kaufnebenkosten sind von der Steuer absetzbar?

Wenn Sie das Haus oder die Wohnung gewerblich nutzen oder vermieten, können Sie einen Teil der Kaufnebenkosten steuerlich absetzen.
Falls Sie selbst in der Immobilie wohnen, ist dies leider nicht möglich.
Folgende Anschaffungsnebenkosten können Sie bei Vermietung oder gewerblicher Nutzung der Immobilie von der Steuer absetzen:

• Grunderwerbsteuer
• Notargebühren
• Grundbuchkosten
• Zinsen und andere Finanzierungskosten
• Kosten für Sanierung und Modernisierung

  13. Juni 2023
  von: iws.immobilien
  Kategorie: Allgemein ·Vermietung