Mieterschutz in der Corona-Krise

Kurzarbeit, Kündigung oder schlicht keine Aufträge mehr – die Corona-Krise schlägt bei vielen finanziell voll durch. Doch die laufenden Kosten wollen bezahlt werden. Zum Beispiel die Miete.

Das Problem: Entsteht ein Zahlungsrückstand von mehr als einer Monatsmiete, dürfe der Vermieter grundsätzlich fristlos kündigen. Auf den Grund, warum der Mieter nicht zahlen konnte, komme es dabei nicht an.

Doch es gibt jetzt auch eine Entlastung: Wer aufgrund der derzeitigen Situation zum Beispiel seinen Job verloren hat und Probleme mit der Mietzahlung bekommt, muss nicht fürchten, auch noch die Wohnung zu verlieren.

Denn Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz beschlossen, das Mietern helfen soll. Danach darf ihnen nicht gekündigt werden, wenn sie bis Ende Juni wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Die Mieter müssen jedoch Ihrem Vermieter allerdings glaubhaft machen, dass das tatsächlich an der Virus-Pandemie liegt. Wichtig in diesem Zusammenhang: „Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt im Grundsatz bestehen“. Mieter sind die Summe also weiter schuldig. Begleichen müssen sie ihre Schulden innerhalb der kommenden zwei Jahre – also bis spätestens Juni 2022.

Verständigung mit dem Vermieter

Jetzt einfach die Miete nicht zu überweisen, ist aber keine gute Idee. Die Mieter müssen den Vermieter schon darüber informieren, dass Sie derzeit nicht zahlen können. Wer das nicht macht, riskiert nämlich trotzdem die Kündigung. Denn der Schutz des neuen Gesetzes greift ausdrücklich nur für diejenigen, die von der Corona-Krise betroffen sind. Den Nachweis müssen die Mieter von sich aus erbringen.

Und wie? Die Mieter müssen einen Zusammenhang mit der derzeitigen Lage dem Vermieter darlegen. Das kann auf vielen Wegen geschehen, zum Beispiel durch die Vorlage der Kündigung des Arbeitgebers oder Absagen von Projekten oder Veranstaltungen oder einem Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass kein Geld mehr eingeht.

Um Missverständnisse zu vermeiden ist es jetzt wichtig, dass Mieter und Vermieter ins Gespräch kommen. Viele kleine Vermieter sind ja selbst von der Krise betroffen. Oft lassen sich im Gespräch Lösungen finden.
Wichtig zu beachten: Die Mietschulden, die aufgrund der Corona-Krise entstehen, müssen verzinst werden. Die Verzugszinsen orientieren sich am offiziellen Basiszins. Vermietern stehen fünf Prozentpunkte über diesem Basiszins zu. Derzeit müssen Mieter mit etwa vier Prozent Zinsen auf ihre Schulden rechnen.

Am besten ist es, sich auch gleich über die Rückzahlung zu verständigen. Gesetzlich geregelt ist es nicht, wie Sie das Geld zurückzahlen müssen. Ob das nach und nach passiert oder auf einen Schlag ist also eigentlich egal. Dass das Geld zurückgezahlt werden muss, daran geht aber kein Weg vorbei. Mieter und Vermieter sollten versuchen sich so zu einigen, dass für beide Seiten Planungssicherheit besteht. So könnte zum Beispiel Ratenzahlung vereinbart werden. Mieter können so verhindern, dass sie durch die zusätzliche Zahlung wieder in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Vermieter wiederum haben so einen Überblick darüber, wann sie mit den Zahlungen rechnen können.

  11. April 2020
  von: iws.immobilien
  Kategorie: Allgemein ·Vermietung