Mietpreisbremse in Baden-Württemberg unwirksam

Mietpreisbremse in Baden-Württemberg unwirksam

Das Landgericht Stuttgart hat am 13.03.2019 sein Urteil zur Mietpreisbremse verkündet, nachdem das Amtsgericht Stuttgart bereits die Unwirksamkeit der Mietpreisbremse festgestellt hatte. Im Ergebnis wurde die Landesverordnung zur Mietpreisbremse aus formalen Gründen wegen fehlender Veröffentlichung der Begründung für unwirksam erklärt.

Nach Ansicht der 13. Zivilkammer des Landgerichts sei eine Veröffentlichung der Begründung erforderlich, um die Entscheidung der Landesregierung nachvollziehbar zu machen, weshalb die Mietpreisbremse in einem bestimmten Gebiet gelten solle. Die Begründung diene – so das Gericht – außerdem dem Grundrechtsschutz der Vermieter.

Durch die Mietpreisbremse seien diese in der ökonomischen Nutzung ihres Eigentums eingeschränkt. Ein betroffener Vermieter könne aber ohne Zugriff auf die vollständige Begründung seine Rechte nicht sachgemäß wahrnehmen. Denn er könne nach Auffassung des Gerichts die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs nicht richtig abschätzen.

Die Landesverordnung zur Mietpreisbremse trat am 1. November 2015 in Kraft, ohne dass eine Veröffentlichung der Begründung erfolgte. Mit seinem Urteil hat das Landgericht Stuttgart nun das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 18. Oktober 2018 bestätigt und sich inhaltlich auch den Entscheidungen der Landgerichte München, Frankfurt und Hamburg angeschlossen.

Das Urteil hat für Baden-Württemberg erheblich Auswirkungen. Bislang galt die Mietpreisbremse in 68 Städten und Gemeinden. Die Landesregierung hat jedoch bereits angekündigt, eine Neuauflage der Mietpreisbremse vorzubereiten. Wir halten dies für falsch. In anderen Bundesländern ist man bereits weiter, so z.B. in Schleswig-Holstein. Dort sehen viele regierende Politiker das Instrument als gescheitert an. Daher soll die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein Ende des Jahres 2019 ganz auslaufen und durch ein neues Bündel von Maßnahmen ersetzt werden, das die Landesregierung bereits beschlossen hat. Sie will u.a. dafür sorgen, dass mehr Bauland geschaffen oder bestehendes besser genutzt wird. Außerdem sollen das Wohneigentum gefördert und die Bedingungen für Wohnungsbau verbessert werden.

  29. Mai 2019
  von: iws.immobilien
  Kategorie: Allgemein ·Vermietung